Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Wartung von WordPress-Webseiten
Stand: 01.07.2021
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die Dienstleistung „Wartung von WordPress-Webseiten“ erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“).
(2) Vertragspartner ist LayDoTech, Dorian Lajqi, Universitätsplatz 12, 34127 Kassel (nachfolgend „Leistungsgeber“).
(3) Diese AGB gelten ausschließlich für die Dienstleistung „Wartung von WordPress-Webseiten“ des Leistungsgebers und findet keine Anwendung bei anderen Produkten oder Dienstleistungen.
(4) Die angebotene Dienstleistung sowie diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer (nachfolgende „Leistungsnehmer“) im Sinne des § 14 BGB.
§ 2 Pflichten des Leistungsgebers
(1) Der Leistungsgeber ist verpflichtet, die Leistungen aus dem gebuchten Leistungspaket auf der Webseite des Leistungsnehmers regelmäßig durchzuführen. Im Folgenden werden die möglichen Bestandteile der Leistungen beschrieben. Diese gelten jeweils nur wenn sie im gebuchten Leistungspaket enthalten sind.
(2) Updates: Im Rahmen von „WordPress-Updates“, „Theme-Updates“ und „Plugin-Updates“ wird die Webseite des Leistungsnehmers auf Updates überprüft und jene bei Verfügbarkeit installiert. Zusätzlich wird die Webseite auf Funktionalität geprüft und das Aussehen der Webseite anhand eines vorher erstellten Screenshots verglichen.
Falls nach dem Update-Prozess Fehler auf der Webseite entdeckt werden, wird die Webseite mit Hilfe einer vorher erstellten Sicherheitskopie wieder auf den vorherigen Stand gebracht. Der Leistungsgeber führt anschließend Programmierarbeiten durch, um den Fehler bei einem wiederholten Update zu vermeiden. Die maximale Arbeitsdauer hierfür richtet sich nach den Inklusivminuten des gebuchten Leistungspaketes. Bei Überschreiten dieser Dauer greift die Regelung aus § 4 (1).
(3) Backups: Der Leistungsgeber erstellt je nach Leistungspaket wöchentlich oder täglich Sicherheitskopien der Webseite. Diese enthalten nur Dateien, welche zur WordPress-Webseite gehören sowie eine Kopie der genutzten WordPress-Datenbank. Die Sicherheitskopien werden auf den Servern des Leistungsgebern verschlüsselt gespeichert und können je nach Bedarf eingespielt werden. Sie stehen maximal 90 Tage rückwirkend zur Verfügung.
(4) Sicherheitsprüfungen: Der Leistungsgeber verpflichtet sich, die Webseite mindestens wöchentlich nach bekannten Sicherheitslücken zu prüfen, welche für WordPress, den genutzten Themes oder Plugins veröffentlicht wurden. Falls ein Update zur Behebung der Sicherheitslücke verfügbar ist, wird dieses installiert. Anderenfalls wird der Leistungsnehmer über die Lage informiert.
(5) Erreichbarkeits-Checks: Die Erreichbarkeit der Webseite wird vom Leistungsgeber in Abständen von 1 bis 15 Minuten überprüft. Dabei wird der HTTP-Statuscode der Startseite aus der Server-Antwort als Basis genommen. Falls mehrere Prüfungen nacheinander fehlschlagen, wird eine E-Mail an die E-Mail-Adresse des Leistungsnehmers verschickt.
(6) Malware-Scans: Die Webseite des Leistungsnehmers wird täglich auf Malware überprüft. Falls infizierte Dateien gefunden werden, wird eine E-Mail an die E-Mail-Adresse des Leistungsnehmers verschickt.
(7) PageSpeed-Monitoring: Der Leistungsgeber verpflichtet sich, die Webseite des Kunden mindestens wöchentlich auf die Geschwindigkeit des Seitenaufbaus zu prüfen. Es kann ein Ergebnis zwischen 0 und 100 erzielt werden, wobei 100 einer optimalen Geschwindigkeit entspricht. Das Ergebnis wird dem Leistungsnehmer im monatlichen Bericht oder auf Anfrage zur Verfügung gestellt
(8) Link-Monitoring: Die Webseite des Kunden wird monatlich auf Links überprüft, welche auf eine nicht erreichbare Seite verlinken. Das Ergebnis wird dem Kunden im monatlichen Bericht oder auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
(9) Wartungsbericht: Der Leistungsnehmer erhält monatlich per E-Mail einen Bericht, welcher folgenden Punkte enthält:
a. Durchgeführte Updates mit Datum gem. § 2 (2)
b. Durchgeführte Backups mit Datum gem. § 2 (3)
c. Prozentuale Angabe der Verfügbarkeit der Webseite gem. § 2 (5)
d. Durchgeführte Sicherheitsprüfungen sowie das Ergebnis der letzten Prüfung gem. § 2 (4)
e. Durchgeführte PageSpeed-Scans sowie das Ergebnis des letzten Scans gem. § 2 (7)
f. Durchgeführte Link-Scans sowie das Ergebnis des letzten Scans gem. § 2 (8)
(10) DSGVO-Check: Die Webseite des Leistungsnehmers wird einmalig auf offensichtliche rechtliche Verstöße gegen die DSGVO geprüft. Dabei liegt der Fokus auf den Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb der Webseite sowie die Nutzung von Cookies. Dies hilft eventuelle Abmahnungen im Vorfeld zu vermeiden. Der Leistungsgeber trägt keine Verantwortung im Falle einer Abmahnung.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Leistungsnehmers
(1) Der Leistungsnehmer stimmt der Installation von Plugins zu, welche zur Durchführung der gebuchten Leistungen notwendig sind und dem Leistungsgeber eine zentrale Verwaltung ermöglichen.
(2) Der Leistungsnehmer verpflichtet sich, dem Leistungsgeber einen Administrator-Zugang (Benutzer mit Administrator-Rechten) zum WordPress-System zur Verfügung zu stellen.
(3) Der Leistungsnehmer verpflichtet sich, folgende Zugangsdaten für das Webhosting der Webseite zur Verfügung zu stellen:
a. FTP/SFTP-Zugang: Serverdomain oder IP-Adresse, FTP-Benutzername, FTP-Passwort
b. Zugang zum Webhosting-Anbieter: Name des Anbieters, Link zum Login, Benutzername, Passwort
c. Nur falls vorhanden: SSH-Zugang zum Server: (Serverdomain/IP-Adresse, Benutzername, Passwort) oder Hinterlegen des SSH-Public-Keys des Leistungsgebers
(4) Falls kostenpflichtige Plugins oder Themes auf der Webseite installiert sind, ist der Leistungsnehmer verpflichtet, dem Leistungsgeber eventuell nötige Lizenzschlüssel zur Verfügung zu stellen, welche für die Durchführung von Updates benötigt werden. Falls dies nicht geschieht, werden diese Updates nicht durchgeführt.
(5) Der Leistungsnehmer muss den Leistungsgeber spätestens bei Vertragsabschluss darüber informieren, wenn Änderungen direkt im Quellcode des WordPress-Kerns, der Plugins oder der Themes durchgeführt werden, welche bei einem Update verloren gehen könnten. Der Leistungsgeber haftet nicht für Schäden, welche aufgrund der fehlenden Information des Leistungsnehmers über diesen Fall entstehen.
(6) Der Leistungsnehmer ist im Übrigen im Rahmen des Zumutbaren zur angemessenen Mitwirkung bei der Wartung der Webseite verpflichtet.
§ 4 Weitere Vereinbarungen
(1) Der Leistungsgeber verpflichtet sich, den Leistungsnehmer zu informieren, sobald die Inklusivminuten des gebuchten Leistungspakets für den Leistungszeitraum überschritten werden. Die Parteien verständigen sich in einem solchen Fall, ob und in welchem Umfang der Leistungsgeber weitere Leistungen erbringen soll.
(2) Zusätzliche Leistungen werden mit einem individuell vereinbarten Stundensatz vergütet.
(3) Sämtliche Zeitangaben verstehen sich als Obergrenze der im Leistungszeitraum abrufbaren Stunden. Der Leistungsnehmer hat keinen Anspruch auf Zeitgutschriften, Auszahlungen oder Übertragungen von nicht erbrachten bzw. nicht abgerufenen Stunden in den Folgezeitraum. Am Ende eines Leistungszeitraums verfällt die Inklusivminuten des gebuchten Leistungspaketes.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Der Leistungsnehmer verpflichtet sich, für die Leistungen eine monatliche oder jährliche Pauschalvergütung gemäß des gebuchten Leistungspakets zu entrichten.
(2) Die Vergütung ist im Voraus für den jeweiligen Zeitraum zu entrichten.
(3) Zusätzliche Leistungen (z.B. Reparaturarbeiten über die Inklusivminuten hinaus) sind nicht von der Pauschalvergütung erfasst.
(4) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(5) Der Leistungsnehmer kann zwischen Kreditkarte und SEPA-Lastschrift als Zahlungsmittel wählen.
§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Soweit nicht anders vereinbart, werden Verträge auf unbefristete Zeit geschlossen.
(2) Der Vertrag ist von beiden Seiten jeweils mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des Leistungszeitraums, ohne Angabe von Gründen, kündbar, frühestens jedoch zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 3 Monaten. Eine Kündigung kann in Textform per Brief, Fax, E-Mail oder über den gesicherten Online-Kundenbereich erfolgen, soweit diese Möglichkeit zur Verfügung steht.
(3) Bei Kündigung durch den Leistungsgeber werden bereits im Voraus gezahlte Beträge anteilig zurückerstattet. Bei Kündigung durch den Leistungsnehmer werden bereits im Voraus gezahlte Beträge nicht zurückerstattet.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt dem Leistungsgeber insbesondere vor, wenn der Leistungsnehmer seine Mitwirkungsverpflichtungen gemäß § 3 verletzt oder der Leistungsnehmer trotz Mahnung und Fristsetzung fällige Rechnungen gemäß § 4 nicht ausgleicht.
§ 7 Haftung
(1) Der Leistungsgeber haftet für Pflichtverletzungen aus dem Vertragsverhältnis nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Leistungsgeber nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Die Kardinalpflichten beinhalten insbesondere die Leistungen, die in § 2 beschrieben werden.
(3) Der Leistungsgeber übernimmt keine Haftung für Schäden, welche aufgrund der Nichteinhaltung der Mitwirkungspflichten des Leistungsnehmers gemäß § 3 entstehen.
(4) Der Leistungsgeber übernimmt keine Haftung für Schäden, welche durch falsche Angaben vom Leistungsnehmer über vorhandene Lizenzen oder Nutzungsrechte, entstehen.
§ 8 Referenzen
(1) Dem Leistungsgeber wird das Recht eingeräumt, den Namen und das Logo des Kunden als Kundenreferenz führen zu dürfen.
(2) Dieses Recht beinhaltet die Nutzung eingetragener Marken des Leistungsnehmers zur Führung auf Referenzlisten des Leistungsgebers.
§ 9 Rechtsordnung, Gerichtsstand
(1) Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Als Gerichtsstand wird Kassel vereinbart.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Der Leistungsgeber ist zu Änderungen der Leistungsbeschreibung oder dieser AGB und sonstiger Bedingungen berechtigt. Der Leistungsgeber wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen.
(2) Wird durch eine etwaige Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung.
(3) Im Übrigen bedürfen Änderungen der Zustimmung des Leistungsnehmers.